Vereinssatzung
Die Satzung des Kyffhäuser-Karate-Dojo e. V. kann hier [88 KB] eingesehen bzw. herunter geladen werden.
Beiträge (Stand 2024)
Tarif | betrifft | Beitrag/ Halbjahr in EUR |
---|---|---|
Normalbeitrag | Shotokan Karate Do, Aikido (auch bei Nutzung beider Angebote) |
90,00 |
Ermäßigter Beitrag |
Kyusho, Kobudo |
60,00 |
Familienbeitrag | bis 3 Familienmitgliedern aus gleichem Haushalt |
160,00 |
Pro-Mitgliedsbeitrag | Mitglieder welche den Verein unterstützen ohne aktiv am Training teilzunehmen |
6,00 |
Achtung!
Die Abbuchung (Lastschriftverkehr) der Beiträge erfolgt regelmäßig halbjährlich im Voraus für das folgende Kalenderhalbjahr zum 15. Mai und zum 15. November jeden Jahres.
Bitte gewährleistet, dass zum o.g. Termin Euer Konto ausreichend gedeckt ist. Ansonsten fallen Rückbuchungsgebühren an, die eigentlich vermieden werden könnten.
Bei eventuellen Problemen bitte rechtzeitig den Finanzwart bzw. die Geschäftsstelle informieren. Und es wird eine Lösung gefunden!
Bitte gewährleistet, dass zum o.g. Termin Euer Konto ausreichend gedeckt ist. Ansonsten fallen Rückbuchungsgebühren an, die eigentlich vermieden werden könnten.
Bei eventuellen Problemen bitte rechtzeitig den Finanzwart bzw. die Geschäftsstelle informieren. Und es wird eine Lösung gefunden!
Kündigung
§6 Abs. 2
Durch den freiwilligen Austritt mittels einer schriftlichen Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderhalbjahres oder -jahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.
Durch den freiwilligen Austritt mittels einer schriftlichen Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderhalbjahres oder -jahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.